Diese Übersetzung dient nur zu Informationszwecken. Die offizielle und rechtsverbindliche Fassung des Dokuments ist die englische Fassung. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln ausschließlich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Vertrags über den Verkauf von Waren (nachfolgend „Vertrag“ genannt), wie beispielsweise – aber nicht ausschließlich – Autos, über die Plattform unter www.eCarsTrade.com (nachfolgend „eCarsTrade“ genannt).
Diese AGB enthalten verbindliche Bestimmungen, die für die Nutzung von eCarsTrade im Allgemeinen und insbesondere für Bestellungen, Gebote oder Transaktionen gelten, die über die eCarsTrade-Plattform getätigt werden.
Durch den Zugriff auf oder die Nutzung von eCarsTrade oder durch die Abgabe eines Gebots über eCarsTrade erklärt sich der Nutzer bedingungslos mit allen hierin enthaltenen Nutzungsbedingungen einverstanden. Sollte der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, darf er die Plattform nicht nutzen.
Mit der Bestellung von Waren jeglicher Art auf eCarsTrade wird die vorherige Kenntnisnahme und ausdrückliche Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Nutzer vorausgesetzt. Diese AGB gelten somit für alle Warenverkäufe über eCarsTrade. Das betreffende Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem die Änderungen online bekannt gegeben werden. Solche Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der eCarsTrade-Website in Kraft. Die fortgesetzte Nutzung von eCarsTrade nach Veröffentlichung der Änderungen gilt als Annahme der geänderten AGB.
Alle von den in diesen AGB oder dem Vertrag festgelegten Bedingungen abweichenden Bestimmungen werden hiermit zurückgewiesen und finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden zuvor von der betreffenden Konzerngesellschaft ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 5. Juni 2026 aktualisiert.
2. Definitionen
2.1 Konzernunternehmen: Jede juristische Person, die Teil der eCarsTrade-Gruppe ist und als Vertragspartner des Nutzers im Rahmen dieses Vertrags auftritt. Die spezifischen Angaben zum jeweiligen Konzernunternehmen (Name, Rechtsform, Sitz, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung) sind im entsprechenden länderspezifischen Anhang aufgeführt.
2.2 Identifizierung des relevanten Konzernunternehmens: Das Konzernunternehmen, das bei einer bestimmten Transaktion als Vertragspartner auftritt, wird auf der jeweiligen Fahrzeugseite auf eCarsTrade.com angegeben und erscheint zusätzlich auf der Proforma-Rechnung und der Endrechnung für diese Transaktion.
2.3 eCarsTrade: die Online-Plattform für B2B-Transaktionen unter www.eCarsTrade.com , die von der Gruppe betrieben wird. Der Zugang zur Plattform kann verschiedenen Kategorien von Geschäftskunden zu den von der jeweiligen Konzerngesellschaft festgelegten Bedingungen gewährt werden.
2.4 Kunde: Jeder im Automobilsektor offiziell tätige Berufshändler sowie andere Berufshändler oder juristische Personen, die von der jeweiligen Konzerngesellschaft zugelassen sind, unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Kunden müssen über eine gültige Handelsregistereintragung und die Rechtsfähigkeit zum Abschluss von Verträgen mit der jeweiligen Konzerngesellschaft verfügen.
2.5 Gewerblicher Händler: Eine natürliche oder juristische Person, die in beruflicher Eigenschaft handelt und Waren ausschließlich für Geschäftszwecke erwirbt und ihren Status als professioneller Marktteilnehmer bei der Registrierung und Nutzung von eCarsTrade bestätigt. Gewerbliche Händler sind ausdrücklich vom Verbraucherschutz nach geltendem Recht ausgeschlossen.
2.6 Benutzer: Jeder Kunde mit einem aktiven eCarsTrade-Konto.
2.7 Bestellung: Jede Anfrage oder jedes Gebot des Nutzers zum Abschluss eines Vertrags mit dem jeweiligen Konzernunternehmen in Bezug auf eine oder mehrere Waren, die über eCarsTrade angeboten werden.
2.8 Auktion mit aufsteigenden Geboten: Verkauf von Waren durch Versteigerung innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls.
2.9 Angebot: Jedes verbindliche Angebot, das der Nutzer zur Beendigung des Vertrags mit dem betreffenden Konzernunternehmen abgibt.
2.10 Blindauktion: Ein Verfahren, bei dem der Nutzer die Möglichkeit hat, den Vertrag mit dem betreffenden Konzernunternehmen im Wege einer Ausschreibung abzuschließen.
2.11 Ausschreibung: ein formelles Angebot zum Abschluss des Vertrags nach dem Verfahren der anonymen Auktion.
2.12 Waren: Alle neuen oder gebrauchten Fahrzeuge und sonstigen Waren, die über eCarsTrade zum Verkauf angeboten werden, unabhängig davon, ob es sich um Ausschreibungen, Festpreise oder Auktionen handelt. Beschreibungen, Spezifikationen und Abbildungen der Waren dienen lediglich Informationszwecken und sind möglicherweise nicht vollständig.
2.13 Parteien: Das betreffende Konzernunternehmen und der Nutzer.
2.14 Elektronische Rechnung: Jedes Dokument oder jede Mitteilung, die von der betreffenden Konzerngesellschaft elektronisch erstellt wird und eine Zahlungsverpflichtung für den Nutzer enthält.
3. KUNDE
3.1 Jeder Kunde hat die Möglichkeit, sich als Benutzer bei eCarsTrade zu registrieren. Die Registrierung ist für eine gültige Bestellung erforderlich und kostenlos. Im Rahmen der Registrierung erhält der Benutzer einen Benutzernamen und ein Passwort, wodurch ein eCarsTrade-Konto erstellt wird.
3.2 Die automatisierten Registrierungssysteme von eCarsTrade dienen als Nachweis für den Inhalt und das Datum der Registrierung.
3.3 Der Zugang zu eCarsTrade nach Registrierung ist streng persönlich und vertraulich. Der Kunde muss bei der Registrierung korrekte Angaben machen. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und jeglichen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto erfolgen, einschließlich Bestellungen, Gebote und Ausschreibungen. Dies umfasst alle Aktivitäten von Personen, die die Zugangsdaten des Nutzers verwenden, sowie von Mitarbeitern, Vertretern, Beauftragten oder anderen Personen, die im Namen des Nutzers oder mit dessen Genehmigung handeln.
3.4 Besteht für den Nutzer der Verdacht, dass Dritte unbefugten Zugriff auf sein eCarsTrade-Konto erlangt haben, so hat er die zuständige Konzerngesellschaft unverzüglich zu informieren. Die zuständige Konzerngesellschaft behält sich das Recht vor, das Konto bei missbräuchlicher, rechtswidriger oder betrügerischer Nutzung zu sperren oder zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz für entstandene Verluste zu fordern.
3.5 Das betreffende Konzernunternehmen haftet nicht für den Missbrauch der Zugangsdaten des Benutzers durch den Benutzer oder Dritte.
3.6 Alle Informationen, die der Kunde der jeweiligen Konzerngesellschaft bei der Registrierung zur Verfügung stellt, sind verbindlich. Die jeweilige Konzerngesellschaft haftet nicht für Unrichtigkeiten in den vom Kunden bereitgestellten Informationen.
3.7 Das jeweilige Konzernunternehmen kann die Zahlung einer Sicherheitsleistung als Voraussetzung für die Nutzung von eCarsTrade verlangen. Der Nutzer wird im Benutzerkonto über die Notwendigkeit der Zahlung, die Höhe der Sicherheitsleistung und das Fälligkeitsdatum informiert. Höhe und Anzahl der Sicherheitsleistungen können je nach Nutzerprofil und Nutzung von eCarsTrade variieren. eCarsTrade entscheidet nach eigenem Ermessen, welches Konzernunternehmen die Sicherheitsleistung einzieht und verwahrt. Um den Nutzern ein optimales Kauferlebnis zu ermöglichen, kann eCarsTrade nach eigenem Ermessen auch Transaktionen mit einem anderen Konzernunternehmen als demjenigen, das die Sicherheitsleistung einzieht und verwahrt, gestatten.
3.8 Die Sicherheitsleistung wird dem Nutzer, vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen ab dem Datum des Eingangs seiner Anfrage zurückerstattet, außer in den Fällen, in denen in Ziffer 3.9 etwas anderes bestimmt ist.
3.9 Ist der Nutzer länger als sechs (6) Monate inaktiv (d. h. keine Anmeldung bei seinem eCarsTrade-Konto oder kein Warenkauf), ermächtigt er das betreffende Konzernunternehmen, die Sicherheitsleistung nachrangig gegenüber allen anderen Gläubigern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Banken, Investmentfonds, öffentliche und private Kreditgeber) zu behandeln. Diese nachrangigen Sicherheitsleistungen werden nicht verzinst. Durch die Inaktivität (Anmeldung und/oder kein Warenkauf) über einen Zeitraum von mehr als sechs (6) Monaten bestätigt der Nutzer dieses Recht und akzeptiert, dass keine Zinsen anfallen. Meldet sich der Nutzer zudem zwei (2) Jahre lang nicht an, verfällt die Sicherheitsleistung unwiderruflich an das betreffende Konzernunternehmen.
4. Auktion mit aufsteigenden Geboten
4.1 Das betreffende Konzernunternehmen ermöglicht es Nutzern, ein oder mehrere Güter per Auktion zu erwerben. Jeder Nutzer ist berechtigt, ein Gebot abzugeben, solange das Gebotsfenster geöffnet ist. Der Nutzer erhält innerhalb von drei Werktagen nach Auktionsende eine Bestätigung vom betreffenden Konzernunternehmen. Mit Erhalt dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
4.2 Jedes Gebot versteht sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer. Verwaltungskosten und Provisionsgebühren trägt der Nutzer.
4.3 Jedes Gebot des Nutzers ist verbindlich und unwiderruflich. Der Nutzer kann sein Gebot nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des betreffenden Konzernunternehmens zurückziehen. Gibt der Käufer mehrere Gebote für dasselbe Fahrzeug ab, wird vom Konzernunternehmen nur das höchste Gebot berücksichtigt.
4.4 Das betreffende Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ein Gebot abzulehnen, beispielsweise bei Verdacht auf Ungültigkeit oder Betrug. Das betreffende Konzernunternehmen ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Nutzer zu informieren.
5. Blindauktion
5.1 Der Nutzer kann eine oder mehrere Waren durch Abgabe eines Angebots erwerben. Der Nutzer kann ein oder mehrere spezifische Angebote für eine oder mehrere Waren abgeben.
5.2 Jedes Angebot versteht sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer. Verwaltungskosten und Vermittlungsgebühren trägt der Nutzer.
5.3 Das betreffende Konzernunternehmen ist nicht verpflichtet, ein vom Nutzer eingereichtes Angebot anzunehmen. Nimmt das betreffende Konzernunternehmen das Angebot an, kommt der Vertrag zustande.
5.4 Jedes Angebot ist verbindlich und unwiderruflich. Der Nutzer kann das Angebot nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des betreffenden Konzernunternehmens widerrufen.
5.5 Das betreffende Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ein Angebot abzulehnen, beispielsweise bei Verdacht auf Ungültigkeit oder Betrug. Das betreffende Konzernunternehmen ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Nutzer zu informieren.
6. PREIS
6.1 Die vom Nutzer gemäß Vertrag zu zahlenden Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise für aufgeführte Zusatzleistungen verstehen sich zuzüglich Versandkosten und können sich ändern.
6.2 Sämtliche Steuern, Zölle und/oder Gebühren jeglicher Art im Zusammenhang mit den gelieferten Waren oder deren Lieferung – einschließlich solcher, die nach Abschluss des Vertrags eingeführt werden – werden vollständig vom Nutzer getragen.
6.3 Sämtliche Bankgebühren, Transaktionskosten und Währungsumtauschgebühren trägt ausschließlich der Nutzer.
7. ZAHLUNG
7.1 Nach Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem betreffenden Konzernunternehmen ist der Nutzer verpflichtet, den vollen Preis innerhalb der geltenden Zahlungsfrist auf das in der Proforma-Rechnung angegebene Bankkonto zu entrichten. Der Nutzer hat Folgendes zu zahlen: (i) den Preis der Ware; (ii) die gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer; (iii) Verwaltungskosten und Provisionsgebühren; und (iv) etwaige Zusatzkosten für optionale Dienstleistungen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung.
7.2 Aus Compliance-Gründen akzeptiert die betreffende Konzerngesellschaft Zahlungen ausschließlich von einem Bankkonto, das auf denselben Namen und dieselbe Adresse lautet wie die offiziellen Registrierungsdaten des Kunden, wie bei der Registrierung angegeben. Zahlungen von einem anderen Konto können nach freiem Ermessen und ohne Widerspruchsrecht des Kunden entweder: (a) auf das ursprüngliche Konto zurückerstattet werden, wobei die anfallenden Kosten vom Nutzer zu tragen sind. In diesem Fall kann die betreffende Konzerngesellschaft einen Teil der Zahlung als Anzahlung einbehalten, bis die vollständige Zahlung von einem akzeptierten Konto eingegangen ist; oder (b) nach Bereitstellung und Genehmigung zusätzlicher Daten durch die betreffende Konzerngesellschaft akzeptiert werden.
7.3 Die Rechnungsstellung und alle zugehörigen Zahlungsbenachrichtigungen (einschließlich Mahnungen) werden elektronisch im eCarsTrade-Konto des Nutzers bereitgestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorkehrungen hinsichtlich des Empfangs und der sicheren Aufbewahrung der elektronischen Rechnung und der zugehörigen Benachrichtigungen zu treffen. Elektronische Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie auf der Plattform verfügbar sind.
7.4 Der Nutzer kann eine Papierkopie der Rechnung anfordern. Hierfür wird von der jeweiligen Konzerngesellschaft eine zusätzliche Gebühr von 30 (dreißig) Euro erhoben.
7.5 Bei Zahlungsverzug (ab dem 7. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist) ist der Nutzer verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 0,075 % des Warenwerts (ohne MwSt.) zu entrichten, mindestens jedoch 10 (zehn) Euro pro Tag, multipliziert mit der Anzahl der Tage des Zahlungsverzugs. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller ausstehenden Beträge, einschließlich der Mahngebühren. Diese Gebühren werden berechnet und der offenen Rechnung hinzugefügt.
7.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 (dreißig) Tagen nach Fälligkeit erhöht sich der vom Nutzer geschuldete Betrag automatisch um 10 % (mindestens 500 Euro) zuzüglich Verzugszinsen. Das Recht des betreffenden Konzernunternehmens, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Die Gebühr wird berechnet und der entsprechenden offenen Rechnung hinzugefügt.
7.7 Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin werden alle ausstehenden Beträge des Nutzers ohne Mahnung sofort fällig. In diesem Fall kann das betreffende Konzernunternehmen die Ausführung aller Aufträge ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung für entstandene Schäden aussetzen.
7.8 Bei Zahlungsverzug kann das betreffende Konzernunternehmen die Lieferung von Bestellungen bis zur vollständigen Begleichung der überfälligen Forderungen zurückhalten. Insbesondere kann es Dokumente, Schlüssel oder andere Gegenstände im Zusammenhang mit bereits bezahlten Waren zurückhalten, sofern andere Waren noch unbezahlt sind.
7.9 Bei Zahlungsverzug kann das betreffende Konzernunternehmen den Vertrag fristlos und ohne gerichtliche Intervention kündigen, indem es den Nutzer per E-Mail oder Einschreiben benachrichtigt. In diesem Fall sind 15 % des Gesamtwerts der Ware (ohne MwSt., mindestens 500 Euro) als Schadensersatz fällig. Ist der tatsächliche Schaden höher, kann das betreffende Konzernunternehmen darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend machen.
7.10 Das betreffende Konzernunternehmen kann ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers die Sicherheitsleistung als Strafe für verspätete Zahlung oder sonstige Vertragsverletzungen einbehalten und/oder einen anteiligen Betrag von anderen bezahlten Bestellungen einbehalten, um ausstehende Schulden zu decken.
7.11 Das betreffende Konzernunternehmen kann nach eigenem Ermessen die Forderung(en) des Nutzers an ein Inkassobüro verweisen, das nach dem anwendbaren Recht der jeweiligen Gerichtsbarkeit zur Beitreibung von Forderungen berechtigt ist.
8. LIEFERUNG
8.1 Das betreffende Konzernunternehmen verpflichtet sich, den Transport der Ware vom Ursprungsort zum/zu den von ihm/ihr festgelegten und in der elektronischen Rechnung angegebenen Abholort(en) zu organisieren. Das betreffende Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, die Organisation des Transports festzulegen und die damit verbundenen Transportkosten zu tragen.
8.2 Der Transport zum/zu den Abholort(en) erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der elektronischen Rechnung. Die angegebene Transportdauer ist unverbindlich. Das betreffende Konzernunternehmen haftet nicht für Lieferverzögerungen. Im Falle einer Verzögerung vereinbaren die Parteien einen neuen Liefertermin.
8.3 Beabsichtigt der Nutzer, die Ware außerhalb der Europäischen Union zu exportieren, kann die zuständige Konzerngesellschaft eine Kaution in Höhe des Mehrwertsteuerwerts der Ware verlangen. Diese Kaution wird nach Erhalt gültiger, vom Zoll genehmigter Ausfuhrdokumente (z. B. EX-1 oder EX-A) zurückerstattet.
8.4 Falls das betreffende Konzernunternehmen die Ware nicht innerhalb von 40 (vierzig) Tagen nach Zahlungseingang an den Abholort liefert, kann der Nutzer den Vertrag durch Benachrichtigung des betreffenden Konzernunternehmens per E-Mail oder Einschreiben kündigen. In diesem Fall wird der Kaufpreis als einzige Entschädigung erstattet.
8.5 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht spätestens mit Beginn der Lieferung auf den Nutzer über.
8.6 Wünscht der Nutzer die Lieferung an einen anderen Ort als den festgelegten Abholort, trägt der Nutzer alle damit verbundenen Transportkosten.
8.7 Die betreffende Konzerngesellschaft gibt die Ware frei, sobald die Registrierungsdokumente in ihren Geschäftsräumen vorliegen (Art und Anzahl der Dokumente können je nach Herkunftsland variieren). Der Nutzer kann die Ware auch vor Erhalt der Dokumente auf eigenes Risiko abholen. Die betreffende Konzerngesellschaft haftet nicht für den Verlust von Dokumenten, wenn der Nutzer die Ware vorzeitig abholt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Eigentum an der Ware bleibt auch nach der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung durch den Nutzer bei der jeweiligen Konzerngesellschaft.
10. WARENABHOLUNG
10.1 Der Nutzer muss die gekauften Waren zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, wie in der Rechnung angegeben, abholen.
10.2 Das betreffende Konzernunternehmen erteilt dem Nutzer eine Vollmacht zur Abholung der Ware. Nur Personen mit einer gültigen Vollmacht dürfen die Ware abholen. Das betreffende Konzernunternehmen hat das Recht, die Identität des Nutzers oder seines Bevollmächtigten vor der Herausgabe der Ware zu überprüfen.
10.3 Nimmt der Nutzer die Ware am vereinbarten Liefertermin nicht in Besitz, kann das betreffende Konzernunternehmen Lagerkosten in Höhe von 15 (fünfzehn) Euro pro Tag berechnen. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach Zahlung dieser Kosten.
11. STORNIERUNG
11.1 Der Nutzer kann innerhalb von zwei Werktagen nach Vertragsschluss die Kündigung des Vertrags beantragen. Das betreffende Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, einen solchen Antrag nach eigenem Ermessen abzulehnen.
11.2 Akzeptiert das betreffende Konzernunternehmen den Kündigungsvorschlag, hat der Nutzer dem Konzernunternehmen eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtwerts der Waren (ohne MwSt.), mindestens jedoch 500 Euro, zu zahlen. Das betreffende Konzernunternehmen kann die Sicherheitsleistung als Stornogebühr einbehalten.
11.3 Der Kündigungsvorschlag muss innerhalb von zwei Werktagen nach Vertragsschluss per E-Mail oder Einschreiben an das betreffende Konzernunternehmen übermittelt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Vorschläge sind ungültig.
12. HAFTUNG
12.1 Das betreffende Konzernunternehmen haftet nicht für mittelbare oder ungewöhnliche Schäden, gleich aus welchem Grund oder welcher Art der Darstellung. Das betreffende Konzernunternehmen haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangenen Ertrag, Rufschädigung oder ähnliche Schäden.
12.2 Das betreffende Konzernunternehmen kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf ein Fehlverhalten Dritter zurückzuführen sind oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich Betrug, Vandalismus usw.
12.3 Ungeachtet der Schadensursache ist die Haftung des jeweiligen Konzernunternehmens auf einen Höchstbetrag von 1.000 (eintausend) Euro pro verkauftem Fahrzeug begrenzt.
12.4 Der Nutzer akzeptiert die Ware im vorliegenden Zustand („wie besehen“) und hat gegenüber dem betreffenden Konzernunternehmen keinerlei Ansprüche wegen offensichtlicher und sichtbarer Mängel. Das betreffende Konzernunternehmen haftet nicht für Ansprüche bezüglich Details der Ware (Schäden, Lampen, Ausstattung usw.), die auf veröffentlichten Fotos deutlich erkennbar sind oder in der Liste der nicht akzeptierten Reklamationen auf der Seite „Qualitätskonformität“ von eCarsTrade (ecarstrade.com/quality-compliance) aufgeführt sind. Die Richtlinie zur Qualitätskonformität und Reklamation ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und jedes über die Plattform abgeschlossenen Vertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Qualitätsrichtlinie und den AGB haben diese AGB Vorrang.
12.5 Der Nutzer darf Reparaturen, Austausche oder Änderungen, für die eine Kostenerstattung beantragt wird, nur dann durchführen, wenn er dem betreffenden Konzernunternehmen zuvor einen detaillierten Kostenvoranschlag vorgelegt und diesem eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung des Anspruchs eingeräumt hat. Kosten, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung des betreffenden Konzernunternehmens entstehen, können ganz oder teilweise abgelehnt werden.
12.6 Die betreffende Konzerngesellschaft haftet nur dann für versteckte Mängel, wenn diese innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Abholung der Ware durch den Nutzer bei der betreffenden Konzerngesellschaft gemeldet werden und (i) das Fahrzeug seit der Abholung nicht mehr als 100 (100) Kilometer zurückgelegt hat und (ii) der Nutzer das Fahrzeug seit der Abholung nicht für mehr als 300 (300) Euro verändert hat. Die Haftung für versteckte Mängel beschränkt sich auf Mängel, die nicht in der auf eCarsTrade verfügbaren Liste der nicht haftungsbeschränkten versteckten Mängel aufgeführt sind. Der Nutzer verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen die betreffende Konzerngesellschaft im Zusammenhang mit versteckten Mängeln der Ware. Hat der Nutzer die betreffende Konzerngesellschaft nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Ware über versteckte Mängel informiert und diese detailliert beschrieben, erlischt jegliche Haftung der betreffenden Konzerngesellschaft automatisch. Die Haftung der betreffenden Konzerngesellschaft beschränkt sich ausschließlich auf die nach eigenem Ermessen getroffene Entscheidung über eine angemessene Nachbesserungsmaßnahme oder einen Schadensersatz zur Wiederherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware. Eine Entschädigung kann auf der Grundlage der angemessenen Kosten für Ersatzteile berechnet werden und schließt Arbeitskosten, Diagnosekosten, Transportkosten, Mehrwertsteuer und indirekte Verluste aus, es sei denn, die betreffende Konzerngesellschaft hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
12.7 Die betreffende Konzerngesellschaft haftet nicht für die verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Fällen höherer Gewalt oder außerhalb ihres Einflussbereichs. Die betreffende Konzerngesellschaft benachrichtigt den Nutzer in einem solchen Fall unverzüglich schriftlich, gegebenenfalls auch über eine Benachrichtigung auf eCarsTrade. Sämtliche Verpflichtungen der betreffenden Konzerngesellschaft ruhen während dieses Zeitraums, ohne dass dem Nutzer ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
12.8 Die betreffende Konzerngesellschaft haftet in keinem Fall für die Nichteinhaltung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften im Land der Annahme. Der Nutzer stellt die betreffende Konzerngesellschaft ausdrücklich von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
12.9 Die betreffende Konzerngesellschaft übernimmt keine Gewähr für die sichere Nutzung ihrer Website, insbesondere nicht für die Virenfreiheit, Malwarefreiheit und/oder die Abwesenheit anderer schädlicher Elemente oder Programme. Ebenso wenig garantiert sie, dass Hyperlinks zu anderen Websites frei von Viren oder derartigen Elementen sind. Die betreffende Konzerngesellschaft übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Hyperlinks zu anderen Websites stellen keine Garantie für die Inhalte von eCarsTrade dar.
12.10 Die betreffende Konzerngesellschaft ist nicht an Tippfehler oder wesentliche Fehler auf eCarsTrade gebunden und hat das Recht, solche Fehler jederzeit zu korrigieren, einschließlich Fehler, die Preise oder Spezifikationen betreffen.
12.11 Der Nutzer akzeptiert die in diesem Absatz festgelegten Haftungsbeschränkungen der betreffenden Konzerngesellschaft vorbehaltlos.
12.12 Der Kunde darf weder direkt noch indirekt Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und unter die geltenden europäischen Handelsbeschränkungen für Russland und Belarus fallen, wie beispielsweise die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates in ihrer jeweils gültigen Fassung, in die Russische Föderation oder nach Belarus oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und in Belarus verkaufen, ausführen oder reausführen.
12.13 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Wirtschaftssanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der Europäischen Union (einschließlich der Konsolidierten Liste der Finanzsanktionen der EU – Europäische Kommission) einzuhalten. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt Waren, die im Rahmen dieses Vertrags geliefert werden, an Länder, Gebiete oder an Personen oder Organisationen, die EU-Sanktionen unterliegen, verkaufen, exportieren, reexportieren, übertragen oder anderweitig zugänglich machen. Er darf auch keine Transaktionen durchführen, die dazu führen würden, dass das betreffende Konzernunternehmen gegen solche Gesetze verstößt, insbesondere nicht durch die Umgehung von Sanktionen über Drittländer oder Mittelsmänner. Der Kunde versichert, dass weder er noch seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder wirtschaftlich Berechtigten auf einer EU-Sanktionsliste geführt werden. Das betreffende Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines Verstoßes oder eines begründeten Verdachts eines Verstoßes gegen diese Klausel mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen.
12.14 Der Auftraggeber wird nach besten Kräften dafür sorgen, dass die in den Absätzen 12.11 und 12.12 genannten Ziele nicht durch Dritte, die weiter unten in der Handelskette stehen, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, beeinträchtigt werden.
12.15 Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen geeigneten Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um ein Verhalten Dritter weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, das den Zweck der Absätze 12.11 und 12.12 vereiteln würde.
12.16 Jeder Verstoß gegen die Ziffern 12.11, 12.12, 12.13 oder 12.14 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Die betreffende Konzerngesellschaft ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel einzulegen, insbesondere (i) die Kündigung dieses Vertrags und (ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Gesamtwerts dieses Vertrags. Der Nutzer erkennt an, dass diese Rechtsmittel seine sonstigen Rechte und Ansprüche nach geltendem Recht unberührt lassen. 12.15 Der Importeur/Käufer hat die betreffende Konzerngesellschaft unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Ziffern 12.11, 12.12, 12.13 oder 12.14 zu informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck der Ziffern 12.11 oder 12.12 beeinträchtigen könnten. Der Importeur/Käufer stellt dem betreffenden Konzernunternehmen innerhalb von zwei Wochen nach einfacher schriftlicher Anfrage Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen 12.11, 12.12, 12.13 oder 12.14 zur Verfügung.
13. GEISTIGES EIGENTUM
13.1 Texte, Fotos, Zeichnungen, Bilder, Daten, Namen, Firmennamen, Domainnamen, Marken, Logos und andere Bestandteile von eCarsTrade sind durch das Gesetz über geistiges Eigentum geschützt und stehen im Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft oder Dritter.
13.2 Es ist verboten, die angebotenen Daten zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu versenden oder zu verkaufen oder Rechte an diesen Daten an Dritte zu übertragen oder sie auf andere Weise zu übertragen, ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des betreffenden Konzernunternehmens. Zuwiderhandlungen werden mit Schadensersatz geahndet.
13.3 Alle Rechte, die dem Nutzer nicht ausdrücklich im Rahmen dieser AGB eingeräumt werden, bleiben der jeweiligen Konzerngesellschaft vorbehalten. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung von eCarsTrade werden weder dem Nutzer noch Dritten Lizenzen, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte übertragen.
14. Datenschutz
14.1 Die bei der Registrierung oder Nutzung von eCarsTrade eingegebenen Daten sind für die korrekte Bearbeitung und Ausführung von Bestellungen unerlässlich. Unvollständige Angaben können zur Ungültigkeit einer Bestellung führen. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben.
14.2 Die vom Kunden bereitgestellten Informationen, einschließlich Unternehmens- und Einzeldokumente, werden von der jeweiligen Konzerngesellschaft nur für interne Zwecke, zur Finanzkontrolle, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zum Schutz ihrer Rechte und berechtigten Interessen benötigt.
14.3 Die von der jeweiligen Konzerngesellschaft angeforderten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und den geltenden nationalen Gesetzen verarbeitet. Der Nutzer hat das Recht, auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen und eine Kopie davon zu erhalten, unrichtige oder unvollständige Daten zu berichtigen, die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen und der Verarbeitung zu widersprechen. Personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich. Der Nutzer kann diese Rechte durch Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Konzerngesellschaft ausüben.
14.4 Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden gemäß der auf eCarsTrade veröffentlichten Datenschutzrichtlinie ( https://ecarstrade.com/privacy-and-cookies-policy#data-we-collect ) verarbeitet, die der Verordnung (EU) 2016/679 entspricht.
15. Beendigung des Vertrags
15.1 Das betreffende Konzernunternehmen ist berechtigt, alle laufenden Bestellungen ohne Verzögerung, vorherige Benachrichtigung oder Zahlung von Schadensersatz per Einschreiben (oder gleichwertiger schriftlicher Mitteilung) an den Nutzer zu kündigen, wenn: (i) der Nutzer einer Verpflichtung nicht nachkommt und sich nach Versand einer förmlichen Mahnung 15 (fünfzehn) Kalendertage lang im Zahlungsverzug befindet. Das betreffende Konzernunternehmen kann weiterhin die Zahlung des vollen Betrags zuzüglich Zinsen und eines pauschalen Schadensersatzes verlangen; (ii) der Nutzer Insolvenz anmeldet, für zahlungsunfähig erklärt wird, in Liquidation geht, ein Verfahren nach einem anwendbaren Gesetz zur Unternehmensführung oder Insolvenz einleitet oder sich in einer vergleichbaren tatsächlichen oder rechtlichen Lage befindet.
16. Verschiedenes
16.1 Es wird davon ausgegangen, dass Agenten, Angestellte oder sonstige Vertreter des Nutzers im Namen und im Auftrag des Nutzers handeln.
16.2 Die teilweise Aufhebung oder teilweise Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen AGB. Die Parteien werden jede nichtige oder anfechtbare Bestimmung in gutem Glauben neu verhandeln, um eine Ersatzklausel zu vereinbaren, die mit der beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Wirkung dieser AGB vereinbar ist.
16.3 Ausschließlich die englische Fassung dieser AGB ist verbindlich und rechtsverbindlich. Alle anderen Sprachfassungen sind lediglich Übersetzungen; im Falle widersprüchlicher Auslegungen ist die englische Fassung maßgebend. Die jeweilige Konzerngesellschaft haftet nicht für Übersetzungsfehler zwischen den Sprachfassungen.
16.4 Die betreffende Konzerngesellschaft behält sich das Recht vor, den Zugang des Nutzers zu eCarsTrade jederzeit ohne Vorankündigung oder Begründung einzuschränken oder zu beschränken.
16.5 Struktur und Priorität. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus (i) den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Allgemeinen AGB“) und (ii) dem länderspezifischen Anhang, der für das Land gilt, in dem die am Vertrag beteiligte Konzerngesellschaft ihren Sitz hat (der „Länderanhang“). Der Länderanhang ist integraler Bestandteil des Vertrags und ergänzt die Allgemeinen AGB. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen dem Länderanhang und den Allgemeinen AGB hat der Länderanhang Vorrang in Bezug auf Angelegenheiten, die einer länderspezifischen Regelung bedürfen (einschließlich anwendbarem Recht, Gerichtsstand, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen). In allen anderen Fällen gelten die Allgemeinen AGB. Soweit zwingende Bestimmungen des anwendbaren lokalen Rechts mit den Allgemeinen AGB in Konflikt stehen, haben die zwingenden lokalen Bestimmungen im Umfang des Widerspruchs Vorrang.
16.6 Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Kunde auf jegliche außervertragliche Ansprüche gegen die Geschäftsführer, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Dienstleister, Vertreter oder sonstige Hilfskräfte von Solaf NV wegen Schäden, die aus der Erfüllung, Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung dieses Vertrags entstehen oder damit in Zusammenhang stehen. Der Kunde kann seine vertraglichen Ansprüche ausschließlich gegenüber Solaf NV geltend machen, es sei denn im Falle von Vorsatz oder soweit eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.
17. KONFLIKTE
17.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Landes, in dem das jeweilige Konzernunternehmen, das Vertragspartei ist, seinen Sitz hat, und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern im jeweiligen Länderanhang nichts anderes bestimmt ist, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem das jeweilige Konzernunternehmen seinen Sitz hat.
Anhang Belgien
Länderspezifische Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anmerkung (Klausel 16.5 – Struktur und Priorität): Dieser Länderanhang ist Bestandteil der Allgemeinen AGB und hat gemäß Klausel 16.5 Vorrang vor den Allgemeinen AGB in Angelegenheiten, die eine länderspezifische Behandlung erfordern (einschließlich anwendbares Recht, Gerichtsstand, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Einhaltung).
1. Vertragspartner
Solaf NV
Eingetragener Sitz: Schoonmansveld 1, 2870 Puurs-Sint-Amands, Belgien
USt-IdNr.: BE 0889.569.677
Kontoinhaber: SOLAF NV
Name der Bank: Belfius Bank
IBAN: BE87 0689 5290 5694
BIC: GKCCBEBBXXX
2. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle mit Solaf NV geschlossenen Verträge unterliegen belgischem Recht und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Gerichtsbarkeit
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Vertrag entstehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Mechelen, Belgien.
4. Beschwerdeverfahren einführen
Sollten wir das Problem nicht gemeinsam lösen können, kann sich der Kunde an Becom wenden. Becom vermittelt zwischen Kunde und Verkäufer, sofern die Beschwerde auf den ersten Blick berechtigt erscheint. Sie erreichen Becom über das Beschwerdeformular unter https://becom.digital/nl/klachten/ oder schriftlich unter: Markiesstraat 1, 1000 Brüssel, [email protected].
5. Datenschutz
Neben der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Solaf BV dem belgischen Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die belgische Datenschutzbehörde (GBA/APD).
Anhang Frankreich
Länderspezifische Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anmerkung (Klausel 16.5 – Struktur und Priorität): Dieser Länderanhang ist Bestandteil der Allgemeinen AGB und hat gemäß Klausel 16.5 Vorrang vor den Allgemeinen AGB in Angelegenheiten, die eine länderspezifische Behandlung erfordern (einschließlich anwendbares Recht, Gerichtsstand, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Einhaltung).
1. Vertragspartner
eCT France SAS
Eingetragener Firmensitz: 28 Avenue des Pépinières, 94260 Fresnes, Frankreich
Rechtsform: Société par Actions Simplifiée (SAS)
SIRENE: 941 618 142
SIRET (Hauptsitz): 941 618 142 00017
USt-IdNr.: FR68 941 618 142
Handelsregister: RCS Créteil
Kapital: 50.000 €
Bankverbindung: BE95 0689 5510 3958
2. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle mit eCT France SAS geschlossenen Verträge unterliegen französischem Recht und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Gerichtsbarkeit
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Vertrag entstehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Créteil, Frankreich.
4. Datenschutz
Zusätzlich zur DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eCT France SAS dem französischen Datenschutzgesetz (Loi Informatique et Libertés vom 6. Januar 1978 in der jeweils gültigen Fassung). Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL).
Anhang Niederlande
Länderspezifische Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anmerkung (Klausel 16.5 – Struktur und Priorität): Dieser Länderanhang ist Bestandteil der Allgemeinen AGB und hat gemäß Klausel 16.5 Vorrang vor den Allgemeinen AGB in Angelegenheiten, die eine länderspezifische Behandlung erfordern (einschließlich anwendbares Recht, Gerichtsstand, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Einhaltung).
1. Vertragspartner
eCT Netherlands BV
Sitz: Jan de Rooijdreef 33, 4904VX Oosterhout
Rechtsform: Besloten Vennootschap (BV)
Handelskammernummer (KvK): 98022113
2. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle mit eCT Netherlands BV geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Gerichtsbarkeit
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Vertrag entstehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Oosterhout in den Niederlanden.
4. Datenschutz
Neben der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eCT Netherlands BV dem niederländischen Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (Uitvoeringswet AVG) und den einschlägigen nationalen Vorschriften. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens).