• Allgemeine Geschäftsbedingungen
Warnung

Diese Übersetzung dient nur zu Informationszwecken. Die offizielle und rechtsverbindliche Fassung des Dokuments ist die englische Fassung. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln ausschließlich die Rechte und Pflichten der Parteien eines Vertrags über den Verkauf von Waren (nachfolgend „Vertrag“ genannt), wie beispielsweise – aber nicht beschränkt auf – Autos, über die Plattform unter www.eCarsTrade.com (nachfolgend „eCarsTrade“ genannt).

Diese AGB enthalten verbindliche Bestimmungen, die für die Nutzung von eCarsTrade im Allgemeinen und für Bestellungen über eCarsTrade im Besonderen gelten.

Durch den Zugriff auf oder die Konsultation von eCarsTrade oder durch die Abgabe eines Gebots über eCarsTrade erklärt sich der Benutzer vorbehaltlos mit allen hierin dargelegten Bedingungen einverstanden.

Die Bestellung von Waren jeglicher Art, die auf eCarsTrade angeboten werden, setzt die vorherige Kenntnisnahme und ausdrückliche Akzeptanz der AGB durch den Nutzer voraus. Diese AGB gelten daher in jedem Fall für jeden über eCarsTrade abgewickelten Warenverkauf. Das jeweilige Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Benachrichtigung des Nutzers durch Online-Benachrichtigung zu ändern. Die fortgesetzte Nutzung von eCarsTrade nach Veröffentlichung der Änderungen gilt als Akzeptanz der geänderten AGB.

Abweichenden Bedingungen als den in diesen AGB oder dem Vertrag festgelegten wird hiermit widersprochen und sie finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden zuvor ausdrücklich und schriftlich von der jeweiligen Konzerngesellschaft akzeptiert.

2. DEFINITIONEN

2.1 Konzernunternehmen: Jede juristische Person, die Teil der eCarsTrade-Gruppe ist und im Rahmen des Vertrags als Vertragspartner des Nutzers auftritt. Die konkreten Angaben zum vertragsschließenden Konzernunternehmen (Name, Rechtsform, Sitz, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung) sind im jeweiligen länderspezifischen Anhang aufgeführt.

2.2 Identifizierung des jeweiligen Konzernunternehmens: Das Konzernunternehmen, das als Gegenpartei bei einer bestimmten Transaktion auftritt, ist auf der Seite jedes Autos auf ecarstrade.com angegeben und wird zusätzlich auf der Proforma-Rechnung und der Rechnung für diese Transaktion aufgeführt.

2.3 eCarsTrade: die Online-Plattform für Business-to-Business-Transaktionen unter www.eCarsTrade.com, die von der Gruppe betrieben wird. Der Zugang kann verschiedenen Kategorien von professionellen Kunden zu von der jeweiligen Konzerngesellschaft festgelegten Bedingungen gewährt werden.

2.4 Kunde: Jeder gewerbliche Gewerbetreibende oder offiziell in der Automobilbranche tätige Betrieb sowie sonstige vom jeweiligen Konzernunternehmen zugelassene gewerbliche Gewerbetreibende. Der Kunde muss über eine gültige Handelsregistereintragung und die Rechtsfähigkeit zum Abschluss von Verträgen mit dem jeweiligen Konzernunternehmen verfügen.

2.5 Gewerblicher Händler (Einzelperson): Eine Einzelperson, die in ihrer beruflichen Funktion handelt und Waren ausschließlich für geschäftliche Zwecke kauft und bei der Registrierung und Nutzung von eCarsTrade ihren Status als gewerblicher Marktteilnehmer bestätigt.

2.6 Benutzer: Jeder Kunde mit einem aktiven eCarsTrade-Konto.

2.7 Bestellung: Eine Anfrage oder ein Angebot des Nutzers zum Abschluss eines Vertrags mit dem jeweiligen Konzernunternehmen in Bezug auf eine oder mehrere über eCarsTrade angebotene Waren.

2.8 Aufsteigende Gebotsauktion: Verkauf von Waren durch Versteigerung innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls.

2.9 Angebot: Jedes verbindliche Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages mit dem jeweiligen Konzernunternehmen.

2.10 Blindauktion: Ein Verfahren, bei dem der Nutzer die Möglichkeit hat, den Vertrag mit dem jeweiligen Konzernunternehmen im Wege einer Ausschreibung abzuschließen.

2.11 Ausschreibung: ein formelles Angebot zum Abschluss des Vertrags im Anschluss an das Verfahren der Blindauktion.

2.12 Waren: Alle Neu- oder Gebrauchtwagen oder sonstigen Waren, die über eCarsTrade zum Verkauf angeboten werden, sei es per Ausschreibung, Festpreis oder Auktion.

2.13 Parteien: Das jeweilige Konzernunternehmen und der Benutzer.

2.14 Elektronische Rechnung: Jedes Dokument oder jede Mitteilung, die von der jeweiligen Konzerngesellschaft elektronisch erstellt wird und eine Zahlungsverpflichtung für den Benutzer enthält.

3. KUNDE

3.1 Jeder Kunde hat die Möglichkeit, sich als Nutzer bei eCarsTrade zu registrieren. Die Registrierung ist für eine gültige Bestellung zwingend erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Im Rahmen der Registrierung erhält der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort und legt damit ein eCarsTrade-Konto an.

3.2 Als Nachweis für Inhalt und Datum der Registrierung gelten die automatisierten Registrierungssysteme von eCarsTrade.

3.3 Der Zugang zu eCarsTrade über die Registrierung ist streng persönlich und vertraulich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.

3.4 Besteht der Verdacht, dass Dritte unbefugt auf sein eCarsTrade-Konto zugreifen, ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich dem jeweiligen Konzernunternehmen mitzuteilen. Das jeweilige Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, die Registrierung bei missbräuchlicher, rechtswidriger oder betrügerischer Nutzung zu sperren oder zu beenden und Schadensersatz für entstandene Schäden zu verlangen.

3.5 Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für den Missbrauch der Zugangsdaten des Nutzers.

3.6 Alle Angaben, die der Kunde dem jeweiligen Konzernunternehmen bei der Registrierung macht, sind verbindlich. Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für Ungenauigkeiten in den vom Kunden gemachten Angaben.

3.7 Das jeweilige Konzernunternehmen kann die Zahlung einer Kaution als Voraussetzung für den Zugang zu Transaktionen auf eCarsTrade verlangen. Ein Hinweis auf die Notwendigkeit der Kaution, deren Höhe und Fälligkeitsdatum werden im Benutzerkonto angezeigt. Höhe und Anzahl der Kautionen können je nach Profil des Nutzers und seiner Nutzung von eCarsTrade variieren. eCarsTrade kann nach eigenem Ermessen entscheiden, welches Konzernunternehmen die Kaution eines Nutzers einzieht und verwahrt. Um das Kauferlebnis des Nutzers zu vereinfachen, kann eCarsTrade nach eigenem Ermessen entscheiden, einem Nutzer den Zugang zu Transaktionen mit einem anderen Konzernunternehmen als demjenigen zu gestatten, das die Kaution des Nutzers eingezogen und verwahrt hat.

3.8 Der Betrag der Kaution wird dem Benutzer vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage des Benutzers zurückerstattet, sofern in Klausel 3.9 nichts anderes bestimmt ist.

3.9 Bei Inaktivität des Nutzers über einen Zeitraum von mehr als 6 (sechs) Monaten (d. h. ohne Anmeldung bei seinem eCarsTrade-Konto oder ohne Warenerwerb) ermächtigt der Nutzer das jeweilige Konzernunternehmen, die Kaution gegenüber allen anderen Gläubigern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Banken, Investmentfonds, öffentliche und private Kreditgeber) nachrangig zu behandeln. Diese nachrangigen Kautionen sind unverzinslich. Durch Inaktivität und/oder Nichterwerb von Waren über einen Zeitraum von mehr als 6 (sechs) Monaten bestätigt der Nutzer dieses Recht und die Zinsfreiheit. Darüber hinaus verfällt die Kaution unwiderruflich gegenüber dem jeweiligen Konzernunternehmen, wenn sich der Nutzer zwei (zwei) Jahre lang nicht angemeldet hat.

4. AUKTION MIT AUFSTEIGENDEN GEBOTEN

4.1 Das jeweilige Konzernunternehmen ermöglicht Nutzern den Erwerb einer oder mehrerer Waren per Auktion. Jeder Nutzer ist berechtigt, ein Gebot abzugeben, solange das Bieterfenster geöffnet ist. Der Nutzer erhält innerhalb von drei Werktagen nach Schließung des Bieterfensters eine Bestätigungsnachricht des jeweiligen Konzernunternehmens. Mit Erhalt dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

4.2 Jedes Gebot wird in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Verwaltungskosten und Provisionsgebühren gehen zu Lasten des Nutzers.

4.3 Jedes Gebot des Nutzers ist verbindlich und unwiderruflich. Der Nutzer kann das Gebot nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Konzernunternehmens widerrufen.

4.4 Das jeweilige Konzernunternehmen hat das Recht, ein Gebot nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen, beispielsweise wenn der Verdacht besteht, dass das Gebot ungültig oder betrügerisch war. Das jeweilige Konzernunternehmen ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, den Nutzer zu informieren.

5. Blinde Auktion

5.1 Der Nutzer kann eine oder mehrere Waren durch Abgabe eines Angebots erwerben. Der Nutzer kann für eine oder mehrere Waren ein oder mehrere konkrete Angebote abgeben.

5.2 Jedes Angebot wird in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Verwaltungskosten und Provisionsgebühren gehen zu Lasten des Nutzers.

5.3 Das jeweilige Konzernunternehmen ist nicht verpflichtet, ein vom Nutzer abgegebenes Angebot anzunehmen. Nimmt das jeweilige Konzernunternehmen das Angebot an, kommt der Vertrag zustande.

5.4 Jedes Angebot ist verbindlich und unwiderruflich. Der Nutzer kann sein Angebot nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Konzernunternehmens widerrufen.

5.5 Das jeweilige Konzernunternehmen ist berechtigt, ein Angebot nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen, beispielsweise wenn der Verdacht besteht, dass das Angebot ungültig oder betrügerisch war. Das jeweilige Konzernunternehmen ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, den Nutzer zu informieren.

6. PREIS

6.1 Die vom Nutzer im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Preise verstehen sich in Euro und exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise für die aufgeführten Zusatzleistungen verstehen sich exklusive Versandkosten und können sich ändern.

6.2 Steuern, Zölle und/oder Gebühren jeglicher Art im Zusammenhang mit den gelieferten Waren oder deren Lieferung – einschließlich derjenigen, die nach Vertragsabschluss eingeführt werden – gehen vollständig zu Lasten des Benutzers.

6.3 Sämtliche Bank- und Währungsumrechnungsgebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Benutzers.

7. ZAHLUNG

7.1 Nach Abschluss des Vertrags zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Konzernunternehmen hat der Nutzer den vollen Preis innerhalb der geltenden Zahlungsfrist auf das in der Proforma-Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Der Nutzer hat zu zahlen: (i) den Preis der Ware; (ii) die fällige Mehrwertsteuer; (iii) Verwaltungskosten und Provisionen; und (iv) etwaige Zusatzkosten für optionale Dienstleistungen. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert.

7.2 Aus Compliance-Gründen akzeptiert das jeweilige Konzernunternehmen Zahlungen nur von einem Bankkonto, das auf denselben Namen und dieselbe Adresse lautet wie die bei der Registrierung angegebenen offiziellen Daten des Kunden. Nach eigenem Ermessen und ohne Einspruchsrecht des Kunden kann jede Zahlung von einem anderen Konto entweder: (a) auf das Ursprungskonto zurückerstattet werden, wobei das jeweilige Konzernunternehmen einen Teil der Zahlung als Anzahlung einbehalten kann, bis die vollständige Zahlung von einem akzeptablen Konto eingegangen ist; oder (b) nach Bereitstellung und Genehmigung zusätzlicher Daten durch das jeweilige Konzernunternehmen akzeptiert werden.

7.3 Die Rechnungsstellung und alle damit verbundenen Zahlungsbenachrichtigungen (einschließlich Mahnungen) erfolgen elektronisch im eCarsTrade-Konto des Nutzers. Der Nutzer hat alle Vorkehrungen hinsichtlich des Empfangs und der Aufbewahrung der elektronischen Rechnung und der damit verbundenen Benachrichtigungen zu treffen.

7.4 Der Nutzer kann eine physische Kopie der Rechnung anfordern. Dafür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 30 (dreißig) Euro an, die von der jeweiligen Konzerngesellschaft erhoben werden.

7.5 Bei Zahlungsverzug (ab dem siebten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist) hat der Nutzer eine Gebühr in Höhe von 0,075 % des Warenwerts (zzgl. MwSt.), mindestens jedoch 10 (zehn) Euro, multipliziert mit der Anzahl der Verzugstage, zu entrichten. Die Lieferung der Waren erfolgt erst nach Bezahlung der Verzugsgebühr. Die Gebühr wird berechnet und der offenen Rechnung hinzugefügt.

7.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Fälligkeit erhöht sich der vom Nutzer geschuldete Betrag automatisch um 10 % (mindestens 500 Euro) zuzüglich Verzugszinsen, unbeschadet des Rechts des jeweiligen Konzernunternehmens, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen. Die Gebühr wird berechnet und der entsprechenden offenen Rechnung hinzugefügt.

7.7 Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden alle offenen Forderungen des Nutzers sofort und ohne Mahnung fällig. In diesem Fall kann das jeweilige Konzernunternehmen die Ausführung aller Bestellungen ohne Vorankündigung und ohne Schadensersatzpflicht aussetzen.

7.8 Bei Zahlungsverzug ist das jeweilige Konzernunternehmen berechtigt, die Lieferung aller Bestellungen bis zur Begleichung der fälligen Zahlungen zurückzuhalten. Insbesondere ist es berechtigt, Dokumente, Schlüssel oder sonstige Gegenstände im Zusammenhang mit bereits bezahlten Waren einzubehalten, wenn andere Waren noch nicht bezahlt sind.

7.9 Bei Zahlungsverzug kann das jeweilige Konzernunternehmen den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Genehmigung durch Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail oder Einschreiben kündigen. In diesem Fall wird ein Schadensersatz in Höhe von 15 % des Gesamtwerts der Ware (ohne Mehrwertsteuer, mindestens 500 Euro) fällig. Ist der tatsächliche Schaden höher, kann das jeweilige Konzernunternehmen eine zusätzliche Entschädigung verlangen.

7.10 Das jeweilige Konzernunternehmen kann die Sicherheitsleistung als Strafe für verspätete Zahlung oder sonstige Vertragsverletzungen einbehalten und/oder einen anteiligen Betrag von anderen bezahlten Bestellungen einbehalten, um ausstehende Schulden zu decken.

7.11 Das jeweilige Konzernunternehmen kann nach eigenem Ermessen die Schulden des Benutzers an ein Inkassobüro weiterleiten, das nach dem geltenden Recht der jeweiligen Gerichtsbarkeit zur Eintreibung von Schulden berechtigt ist.

8. LIEFERUNG

8.1 Das jeweilige Konzernunternehmen verpflichtet sich, die Waren vom Ursprungsort zu den vom jeweiligen Konzernunternehmen festgelegten und in der elektronischen Rechnung angegebenen Abholstellen zu transportieren. Das jeweilige Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, die Art des Transports zu bestimmen und trägt die damit verbundenen Transportkosten.

8.2 Der Transport zu den Abholstellen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der elektronischen Rechnung. Die angegebene Transportdauer ist unverbindlich. Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für verspätete Lieferungen. Im Falle einer Verzögerung vereinbaren die Parteien einen neuen Liefertermin.

8.3 Beabsichtigt der Benutzer, die Waren außerhalb der EU zu exportieren, kann das jeweilige Konzernunternehmen eine Kaution in Höhe des Mehrwertsteuerwerts der Waren verlangen. Diese Kaution wird nach Erhalt gültiger, vom Zoll genehmigter Exportdokumente (z. B. EX-1 oder EX-A) zurückerstattet.

8.4 Liefert das jeweilige Konzernunternehmen die Waren nicht innerhalb von 40 (vierzig) Tagen nach Zahlungseingang an die Abholstelle, kann der Nutzer den Vertrag kündigen, indem er das jeweilige Konzernunternehmen per E-Mail oder Einschreiben benachrichtigt. In diesem Fall wird als einzige Entschädigung der Verkaufspreis zurückerstattet.

8.5 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht spätestens mit Beginn der Lieferung auf den Benutzer über.

8.6 Wünscht der Nutzer die Lieferung an einen anderen Ort als den angegebenen Abholort, trägt der Nutzer alle damit verbundenen Transportkosten.

8.7 Das jeweilige Konzernunternehmen gibt die Waren frei, sobald die Registrierungsdokumente in seinen Räumlichkeiten vorliegen (Art und Anzahl der Dokumente können je nach Herkunftsland variieren). Der Nutzer kann die Waren auf eigene Gefahr vor Erhalt der Dokumente abholen. Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für den Verlust von Dokumenten, wenn der Nutzer die Waren vorzeitig abholt.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Das Eigentum an den Waren verbleibt auch nach der Lieferung bei der jeweiligen Konzerngesellschaft, bis diese den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

10. Abholung der Ware

10.1 Der Benutzer muss die gekauften Waren zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, wie in der Rechnung angegeben, abholen.

10.2 Das jeweilige Konzernunternehmen erteilt dem Nutzer eine Vollmacht zur Abholung der Waren. Nur Personen mit einer gültigen Vollmacht dürfen die Waren abholen. Das jeweilige Konzernunternehmen ist berechtigt, die Identität des Nutzers oder seines bevollmächtigten Vertreters zu überprüfen.

10.3 Nimmt der Nutzer die Ware nicht am vereinbarten Liefertermin in Verwahrung, kann das jeweilige Konzernunternehmen Lagerkosten in Höhe von 15 (fünfzehn) Euro pro Tag in Rechnung stellen. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach Bezahlung dieser Kosten.

11. STORNIERUNG

11.1 Der Nutzer kann innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Vertragsabschluss die Kündigung des Vertrags beantragen. Das jeweilige Konzernunternehmen hat das Recht, einen solchen Antrag abzulehnen.

11.2 Nimmt das jeweilige Konzernunternehmen den Kündigungsvorschlag an, ist der Nutzer verpflichtet, dem jeweiligen Konzernunternehmen einen Betrag in Höhe von 15 % des Gesamtwerts der Waren (zzgl. MwSt.), mindestens jedoch 500 Euro, zu zahlen. Das jeweilige Konzernunternehmen kann die Kaution als Vertragsstrafe für die Kündigung einbehalten.

11.3 Der Kündigungsvorschlag muss innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Vertragsabschluss per E-Mail oder Einschreiben an die jeweilige Konzerngesellschaft übermittelt werden. Später übermittelte Vorschläge sind ungültig.

12. HAFTUNG

12.1 Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für indirekte oder ungewöhnliche Schäden, unabhängig von deren Ursprung oder Erscheinungsweise. Das jeweilige Konzernunternehmen kann folglich nicht für Einkommensverluste, entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftswert usw. haftbar gemacht werden.

12.2 Das jeweilige Konzernunternehmen kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus dem Fehlverhalten Dritter resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich Betrug, Vandalismus usw.

12.3 Unabhängig von der Schadensursache ist die Haftung des jeweiligen Konzernunternehmens auf einen Höchstbetrag von 5.000 (fünftausend) Euro begrenzt.

12.4 Der Nutzer akzeptiert die Waren so, wie er sie vorfindet. Ansprüche gegen das jeweilige Konzernunternehmen wegen offensichtlicher und sichtbarer Mängel sind ausgeschlossen. Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für Ansprüche bezüglich Warendetails (Schäden, Lampe, Option usw.), die auf veröffentlichten Fotos deutlich zu sehen sind oder in der Liste der nicht akzeptierten Reklamationen auf der Seite zur Qualitätskonformität von eCarsTrade aufgeführt sind: ecarstrade.com/quality-compliance.

12.5 Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nur dann für versteckte Mängel innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Abholung der Waren durch den Nutzer vom jeweiligen Konzernunternehmen, wenn (i) das Fahrzeug seit der Abholung nicht mehr als 50 (fünfzig) Kilometer gefahren ist und (ii) der Nutzer seit der Abholung keine Änderungen am Fahrzeug im Wert von über 300 (dreihundert) Euro vorgenommen hat. Die Haftung für versteckte Mängel beschränkt sich auf Mängel, die nicht in der auf eCarsTrade verfügbaren Liste der nicht entdeckten versteckten Mängel aufgeführt sind. Der Nutzer verzichtet auf Schadensersatz und Ansprüche im Zusammenhang mit versteckten Mängeln der Waren gegenüber dem jeweiligen Konzernunternehmen, wenn er das jeweilige Konzernunternehmen nicht innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Erhalt der Waren vom jeweiligen Konzernunternehmen zusammen mit einer detaillierten Beschreibung der Mängel über versteckte Mängel informiert hat. Die Haftung des jeweiligen Konzernunternehmens beschränkt sich darauf, die Waren in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

12.6 Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen in Fällen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Das jeweilige Konzernunternehmen benachrichtigt den Nutzer in einem solchen Fall unverzüglich schriftlich, ggf. durch eine Benachrichtigung auf eCarsTrade. Alle Verpflichtungen des jeweiligen Konzernunternehmens verzögern sich während dieses Zeitraums, ohne dass der Nutzer einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

12.7 Die jeweilige Konzerngesellschaft haftet in keinem Fall für die Nichteinhaltung der im Akzeptanzland geltenden Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften. Der Nutzer stellt die jeweilige Konzerngesellschaft ausdrücklich von derartigen Ansprüchen frei.

12.8 Das jeweilige Konzernunternehmen übernimmt keine Garantie für die sichere Nutzung seiner Website, die frei von Viren, Malware und/oder anderen schädlichen Elementen oder Programmen ist, noch garantiert es, dass Hyperlinks auf seiner Website zu anderen Websites frei von Viren oder derartigen Elementen sind. Das jeweilige Konzernunternehmen übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung. Hyperlinks zu anderen Websites stellen keine Garantie für den Inhalt von eCarsTrade dar.

12.9 Das jeweilige Konzernunternehmen ist nicht an typografische oder materielle Fehler auf eCarsTrade gebunden und hat das Recht, solche Fehler zu korrigieren.

12.10 Der Nutzer akzeptiert die in diesem Absatz dargelegten Haftungsbeschränkungen des jeweiligen Konzernunternehmens vorbehaltlos.

12.11 Der Importeur/Käufer darf keine Waren, die im Rahmen dieses Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und die in den Anwendungsbereich der geltenden europäischen Handelsbeschränkungen für Russland und Weißrussland fallen, wie etwa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates, direkt oder indirekt in die Russische Föderation oder nach Weißrussland verkaufen, exportieren oder reexportieren oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und Weißrussland bereitstellen.

12.12 Der Importeur/Käufer wird sich nach besten Kräften darum bemühen, dass der Zweck von Absatz 12.11 nicht durch Dritte weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.

12.13 Der Importeur/Käufer muss einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um Verhaltensweisen von Dritten weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Absatz 12.11 vereiteln würden.

12.14 Jeder Verstoß gegen die Absätze 12.11, 12.12 oder 12.13 stellt einen wesentlichen Verstoß gegen einen wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung dar und das betreffende Konzernunternehmen ist berechtigt, entsprechende Rechtsmittel zu fordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Kündigung dieser Vereinbarung; und (ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Gesamtwerts dieser Vereinbarung.

12.15 Der Importeur/Käufer hat das jeweilige Konzernunternehmen unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze 12.11, 12.12 oder 12.13 zu informieren, einschließlich etwaiger Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz 12.11 zunichte machen könnten. Der Importeur/Käufer hat dem jeweiligen Konzernunternehmen Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach den Absätzen 12.11, 12.12 oder 12.13 innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen Anforderung dieser Informationen zur Verfügung zu stellen.

13. GEISTIGES EIGENTUM

13.1 Texte, Fotos, Zeichnungen, Bilder, Daten, Namen, Firmennamen, Domänennamen, Marken, Logos und andere Komponenten von eCarsTrade sind durch das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt und Eigentum des jeweiligen Konzernunternehmens oder Dritter.

13.2 Das Speichern, Reproduzieren, Verändern, Verteilen, Veröffentlichen, Senden oder Verkaufen der angebotenen Daten sowie die Übertragung der Rechte an diesen Daten an Dritte oder die sonstige Weitergabe dieser Daten ist ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der jeweiligen Konzerngesellschaft untersagt, andernfalls drohen Schadensersatzansprüche.

14. DATENSCHUTZ

14.1 Die bei der Registrierung bzw. Nutzung von eCarsTrade eingegebenen Daten sind für die korrekte Bearbeitung und Ausführung von Bestellungen unerlässlich. Unvollständige Angaben können zur Ungültigkeit einer Bestellung führen. Die Verantwortung hierfür trägt ausschließlich der Nutzer.

14.2 Die vom Kunden bereitgestellten Informationen, einschließlich Unternehmens- und Privatdokumenten, werden von der jeweiligen Konzerngesellschaft nur für den internen Gebrauch, die Finanzkontrolle, die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen oder zum Schutz ihrer Rechte und berechtigten Interessen benötigt.

14.3 Die vom jeweiligen Konzernunternehmen angeforderten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und den geltenden nationalen Gesetzen verarbeitet. Der Nutzer hat das Recht auf Zugriff, Kontrolle, Berichtigung und Löschung dieser Daten. Personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

14.4 Die personenbezogenen Daten des Benutzers werden gemäß der auf eCarsTrade ( https://ecarstrade.com/privacy-and-cookies-policy#data-we-collect ) veröffentlichten Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die der Verordnung (EU) 2016/679 entspricht.

15. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

15.1 Das jeweilige Konzernunternehmen hat das Recht, alle laufenden Bestellungen unverzüglich, ohne vorherige Ankündigung oder Zahlung von Schadenersatz per Einschreiben (oder gleichwertiger schriftlicher Mitteilung) an den Benutzer zu kündigen, falls: • der Benutzer einer Verpflichtung nicht nachkommt und 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Versand einer förmlichen Mahnung in Verzug bleibt. Das jeweilige Konzernunternehmen kann dennoch die Zahlung des vollen Betrags zuzüglich Zinsen und pauschaliertem Schadenersatz verlangen; • der Benutzer Konkurs anmeldet, für zahlungsunfähig erklärt wird, in Liquidation geht, ein Verfahren gemäß geltendem Geschäftskontinuitäts- oder Insolvenzrecht einleitet oder sich in einer ähnlichen tatsächlichen oder rechtlichen Situation befindet.

16. SONSTIGES

16.1 Es wird davon ausgegangen, dass Agenten, Mitarbeiter oder sonstige Vertreter des Benutzers im Namen und Auftrag des Benutzers handeln.

16.2 Die teilweise Aufhebung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die Parteien werden jede nichtige oder anfechtbare Bestimmung nach Treu und Glauben neu verhandeln, um eine Ersatzklausel zu vereinbaren, die dem Geist dieser AGB entspricht.

16.3 Nur die englische Fassung dieser AGB ist verbindlich und rechtsverbindlich. Alle anderen Sprachen stellen lediglich Übersetzungen dar; im Konfliktfall ist die englische Fassung maßgeblich. Das jeweilige Konzernunternehmen haftet nicht für Übersetzungsfehler zwischen den Versionen.

16.4 Das jeweilige Konzernunternehmen behält sich das Recht vor, den Benutzerzugriff auf eCarsTrade jederzeit ohne Ankündigung oder Erklärung zu begrenzen oder einzuschränken.

16.5 Struktur und Priorität. Diese AGB bestehen aus (i) den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Allgemeinen AGB“) und (ii) dem länderspezifischen Anhang, der für das Land gilt, in dem das vertragsschließende Konzernunternehmen seinen Sitz hat (der „Länderanhang“). Der Länderanhang ist integraler Bestandteil des Vertrags und ergänzt die Allgemeinen AGB. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen dem Länderanhang und den Allgemeinen AGB hat der Länderanhang in Angelegenheiten, die eine länderspezifische Behandlung erfordern (einschließlich geltendem Recht, Gerichtsstand, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Compliance), Vorrang. In allen anderen Angelegenheiten gelten die Allgemeinen AGB. Sollten zwingende Bestimmungen des geltenden lokalen Rechts mit den Allgemeinen AGB kollidieren, haben die zwingenden lokalen Bestimmungen ausschließlich im Umfang des Konflikts Vorrang.

17. KONFLIKTE

17.1 Diese AGB unterliegen dem Recht des Landes, in dem die jeweilige vertragsparteiliche Konzerngesellschaft ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern im jeweiligen Länderanhang nichts anderes bestimmt ist, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem die jeweilige Konzerngesellschaft ihren Sitz hat.

Anhang Belgien

Länderspezifische Bestimmungen zu den Allgemeinen AGB

Hinweis (Klausel 16.5 – Struktur und Priorität): Dieser Länderanhang ist Teil der Allgemeinen AGB und hat gemäß Klausel 16.5 Vorrang vor den Allgemeinen AGB in Angelegenheiten, die eine länderspezifische Behandlung erfordern (einschließlich geltendem Recht, Gerichtsbarkeit, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Compliance).

1. Auftraggeber

Solaf BV
Eingetragener Sitz: Schoonmansveld 1, 2870 Puurs-Sint-Amands, Belgien
USt-IdNr.: BE 0889.569.677
Bankkontoname: SOLAF BV
Bankname: Belfius Bank
IBAN: BE87 0689 5290 5694
BIC: GKCCBEBBXXX

2. Geltendes Recht

Diese AGB und alle mit Solaf BV geschlossenen Verträge unterliegen belgischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

3. Gerichtsstand

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder einem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Mechelen, Belgien.

4. Datenschutz

Zusätzlich zur DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Solaf BV dem belgischen Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Anhang Frankreich

Länderspezifische Bestimmungen zu den Allgemeinen AGB

Hinweis (Klausel 16.5 – Struktur und Priorität): Dieser Länderanhang ist Teil der Allgemeinen AGB und hat gemäß Klausel 16.5 Vorrang vor den Allgemeinen AGB in Angelegenheiten, die eine länderspezifische Behandlung erfordern (einschließlich geltendem Recht, Gerichtsbarkeit, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Compliance).

1. Auftraggeber

eCT France SAS
Eingetragener Firmensitz: 28 Avenue des Pépinières, 94260 Fresnes, Frankreich
Rechtsform: Société par Actions Simplifiée (SAS)
SIRENE: 941 618 142
SIRET (Hauptsitz): 941 618 142 00017
MwSt.: FR68 941 618 142
Handelsregister: RCS Créteil
Kapital: 50.000 €
Bankverbindung: BE95 0689 5510 3958

2. Geltendes Recht

Diese AGB und alle mit eCT France SAS geschlossenen Verträge unterliegen französischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

3. Gerichtsstand

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder einem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Créteil, Frankreich.

4. Datenschutz

Zusätzlich zur DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eCT France SAS dem französischen Datenschutzgesetz (Loi Informatique et Libertés vom 6. Januar 1978 in der jeweils gültigen Fassung). Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL).

Anhang Niederlande

Länderspezifische Bestimmungen zu den Allgemeinen AGB

Hinweis (Klausel 16.5 – Struktur und Priorität): Dieser Länderanhang ist Teil der Allgemeinen AGB und hat gemäß Klausel 16.5 Vorrang vor den Allgemeinen AGB in Angelegenheiten, die eine länderspezifische Behandlung erfordern (einschließlich geltendem Recht, Gerichtsbarkeit, Steuern, Rechnungsstellung, Dokumentation und Compliance).

1. Auftraggeber

eCT Netherlands BV
Sitz: Jan de Rooijdreef 33, 4904VX Oosterhout
Rechtsform: Besloten Vennootschap (BV)
Handelskammernummer (KvK): 98022113

2. Geltendes Recht

Diese AGB und alle mit eCT Netherlands BV geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

3. Gerichtsstand

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder einem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Oosterhout, Niederlande.

4. Datenschutz

Zusätzlich zur DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eCT Netherlands BV dem niederländischen Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (Uitvoeringswet AVG) und den einschlägigen nationalen Vorschriften. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Autoriteit Persoonsgegevens (niederländische Datenschutzbehörde).

 

 

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