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EX-A Ausfuhrerklärung

Wir unterstützen unsere Nicht-EU Kunden mit der Ausstellung Ihrer EX-A Ausfuhrerklärungen. Um die rechtzeitige Aufstellung der Dokumente zu garantieren, bitten wir Sie, den Antrag mindestens einen Werktag vor Abholung des Kraftfahrzeuges einzureichen.

Den Status Ihres EX-A Ausfuhrerklärungsantrags können Sie auf: „Meine persönliche Seite“ "EX-A Ausfuhrerklärungsantrag" verfolgen.

Falls Sie auch ein EUR-1 Dokument brauchen, klicken Sie bitte auf „EX-A/Eur-1 Dokumente beantragen“. Es ist verpflichtend, beide Dokumente (EX-A-Dokument, EUR-1-Dokument) zusammen auszustellen. (siehe Punkt 2).

Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung des EX-A Dokument 50€ verrechnet werden.


Rückforderung der Mehrwertsteuer (MwSt.): Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, die MwSt. zurückzufordern, nachdem das gekaufte Fahrzeug die Europäische Union verlassen hat und das EX-A Dokument an der Grenzkontrollstelle der Europäischen Union offiziell registriert wurde.

Bevor Sie eine Rückerstattung beantragen, kontrollieren Sie bitte den Exportstatus Ihres Autos. Diesen können Sie unter nachfolgendem Link der Europäischen Kommission verfolgen: MRN Export folgen (nur für internationale Bewegungen):

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/ecs/ecs_home.jsp?Lang=en


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