• Häufig gestellte Fragen

Wer kann die Webseite benutzen?

Die Plattform richtet sich an Fachleute aus der Automobilbranche. Daher wird die Anmeldung ausschließlich für entsprechende EU-Unternehmen und Nicht-EU-Händler zur Verfügung gestellt.

Warum behält eCarsTrade sich das Recht vor, eine Kaution zu verlangen?

Sollte der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, wird die Kaution als Absicherung eingesetzt. Dadurch wird der finanzielle Verlust ausgeglichen, der durch das Fehlverhalten des Benutzers verursacht wurde.

Nach wie vielen Tagen muss die Zahlung des Fahrzeuges und der Zusatzleistungen abgeschlossen sein?

Nachdem Sie per E-Mail oder auf Ihre persönlichen Seite über den erfolgreichen Kauf benachrichtigt wurden, haben Sie 2 Tage Zeit, die Rechnung mittels Banküberweisung zu begleichen.

Die Zahlung der zusätzlichen Dienstleistungen muss bei Abholung Ihres Fahrzeuges im eCarsTrade Lager in bar beglichen werden

Wann muss das Fahrzeug spätestens in unserem Lager abgeholt werden?

Wir bitten Sie Ihr Fahrzeug bis spätestens zehn Werktage nach Erhalt der Meldung „Fahrzeug ist abholbereit“ auf Ihrer persönlichen Seite abzuholen.

eCarsTrade verrechnet ab dem 11. Werktag für jeden zusätzlichen Tag einen Betrag von 15€.

Warum können manche zusätzlichen Dienstleistungen erst dann angefragt werden, wenn der Status auf „Fahrzeug ist abholbereit“ lautet?

Für die Zusatzdienstleistungen, wie die Hotelbuchung, die Bestellung des Transitkennzeichens oder die Abholung durch ein Transportunternehmen brauchen Sie ein genaues Datum. Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Fahrzeuges auftreten können Erst wenn der Status Ihres Fahrzeugs „abholbereit“ lautet und sich somit in unserem Lager befindet, können Sie das exakte Datum für diese Dienstleistungen festlegen.

Ich bin Nicht-EU-Kunde, muss ich trotzdem die Mehrwertsteuer bezahlen? Wenn ja, wie kann ich die MwSt. zurückfordern?

Ja, auch als Nicht-EU-Kunde müssen Sie die im Preis inkludierte Mehrwertsteuer bezahlen. Außerdem müssen Sie die EX-A-Ausfuhrerklärung beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, die MwSt. zurückzufordern, nachdem das gekaufte Fahrzeug die Europäische Union verlassen hat und das EX-A Dokument an der Grenzkontrollstelle der Europäischen Union offiziell registriert wurde.

Bevor Sie eine Rückerstattung beantragen, kontrollieren Sie bitte den Exportstatus Ihres Autos. Diesen können Sie unter nachfolgendem Link der Europäischen Kommission verfolgen: MRN Export folgen (nur für internationale Bewegungen):

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/ecs/ecs_home.jsp?Lang=de&Screen=0&MRN=&Expand=false

 


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